Covid-19 Präventionskonzept

SARS-Cov-2 Präventionskonzept des Motorflieger Club Kärnten – gültig bis 5. März 2022
(Version 1 vom 11.12.2021)

SARS-Cov-2-Präventionsbeauftragter
Dr. Andreas Wagner
drwaan@gmail.com
+43 664 414 33 68

1. Verhaltensregeln für Piloten(innen)

  • Die im Clubhaus zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Bitte verzichte möglichst auf Körperkontakt bei der Begrüßung.
  • Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen bzw. Waschräumen und WC-Anlagen ist so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der Mindestabstand von 1 Meter gewahrt werden kann. 
  • Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Flug. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. 
  • Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. Pilotentasche, Headset,  zuhause gefüllte Trinkflasche, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden. Bordtaschen sollten möglichst nur vom Piloten verwendet werden. 
  • Eine Oberflächendesinfektion ist, sofern technisch möglich, mit Desinfektionstüchern im Flugzeug durchzuführen.
  • Das Tragen einer FFP2 Maske im Bereich des Clubhauses ist verpflichtend, außer es sind fixe Sitzplätze vergeben

2. Vorgaben für die Infrastruktur 

  • Am Eingang und in den Räumlichkeiten werden ausreichend Desinfektionsmittel für die Oberflächen- und Händedesinfektion zur Verfügung gestellt. Das Clubhaus bietet eine Waschmöglichkeit, hier kann die Desinfektion durch das korrekte Händewaschen mit Seife ersetzt werden. 
  • Der Aufenthalt in geschlossenen Räumen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Bei geschlossenen Räumen ist auf eine gute Durchlüftung zu achten. Türen sollten möglichst offen bleiben, damit keine Türgriffe benutzt werden müssen.

  • Bei Veranstaltungen wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte.

3. Hygiene und Reinigungsplan 

  • Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, usw.) sollen zumindest regelmäßig desinfiziert werden. 
  • Die WC-Anlagen sollen regelmäßig desinfiziert werden.
  • Eine Reinigung der Gemeinschaftsräume soll mindestens einmal pro Woche sichergestellt werden. 

4. Umgang mit (möglichen) Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus 

  • Bei Krankheitssymptomen ist für die betroffenen Personen kein Club- und Flugbetrieb gestattet. Die betroffene Person muss die zuständige Gesundheitsbehörde informieren (Gesundheitshotline 1450) und deren Anweisung strikt befolgen.

5. Dokumentation

  • Nach Erlöschen der bis 12.12.2021 gültigen Verordnung und wieder erlaubten Zusammenkünften sind Besuche im Clubhaus verpflichtend mit einer Registrierung zu dokumentieren. Bei allen Kurse oder Fortbildungen sind Teilnehmerlisten zu führen.
  • Sowohl der Name des Piloten als auch der des Co-Piloten sind im Bordbuch zu dokumentieren.